Politik

Landessozialgericht NRW stärkt Rechte von Hartz IV-Betroffenen

E-Mail Zustellung bestätigt

GDN - E-Mail wird mit Fax-Zustellung gleichgesetzt.

Das Landessozialgericht NRW stärkt mit dem Urteil L19 AS 360/17 die Rechte der Menschen die Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen durch die Gleichstellung einer E-Mail mit einem Fax.
Jürgen Aust, Anwalt und sozialpolitischer Sprecher des Landesvorstands meint dazu: "Da vom Landessozialgericht anerkannt wird, dass die Antragstellung per einfacher Mail erfolgen kann, können damit auch alle anderen "Eingaben", also Stellungnahmen zur "Aufforderung zur Mitwirkung", Klarstellungen, Erinnerungen dann, wenn man nach 14 Tagen immer noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten hat, die Abgabe von angeforderten Dokumenten, etc., per Mail erfolgen. Ebenso natürlich Anträge zu allen anderen Ansprüchen wie Übernahme von Mietkosten, Darlehen wegen Miet-Kautionen usw."
Bis jetzt war es so, dass Anträge, Unterlagen und Schreiben an eine Sozialbehörde nur dann als rechtssicher zugestellt betrachtet werden konnten, wenn die Abgabe quittiert, eine Fax Sendebestätigung vorlag, oder die Zustellung per Gerichtsvollzieher durchgeführt wurde.
Besonders bei den Jobcentern wird ständig versucht die Quittierung der Abgabe zu verweigern, was die Betroffenen dazu nötigt diese per Fax zu versenden, da sich die Zustellung per Gerichtsvollzieher schwierig gestaltet und kostspielig ist.
Da aber nur die wenigsten Betroffenen über ein Faxgerät verfügen, waren sie regelmäßig gezwungen ein Internetcafé aufzusuchen um dem Jobcenter und anderen Sozialbehörden den Eingang von Anträge, Unterlagen und Schreiben nachweisen zu können
Im Urteil des Landessozialgerichts wird nun diese Beweispflicht beim Versenden von E-Mails an die Sozialbehörden umgekehrt, da diese nun nachweisen müssen das sie die E-Mails nicht erhalten haben.
Zudem können die Betroffenen nun deutlich kostengünstiger ihre Anträge, Unterlagen und Schreiben an die Jobcenter, und andere Sozialbehörden verschicken, da die meisten einen Computer, einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse besitzen.

Robert Schwedt, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft NRW Weg mit Hartz IV sagt dazu: “Endlich wird die viel zeitgemäßere E-Mail als Mittel der rechtssicheren Zustellung anerkannt.
Dies, und die Last der Beweisumkehr, wird das Leben der Menschen die auf “Sozialleistungen“ angewiesen sind eindeutig erleichtern.

weitere Informationen: https://lag-hartz4.de

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