Politik

Kommunen in Nordrhein-Westfalen nutzen massenhaft Billigstarbeit

DIE LINKE NRW


(Quelle: CC0 / Pixabay)
GDN - ab 1. Januar 2019 tritt die zehnte Änderung des zweiten Sozialgesetzbuchs in Kraft, und es wird der Paragraf 16i dem SGB II hinzugefügt.
Über diesen Paragrafen können Arbeitgeber für Erwerbslose die länger als fünf Jahre im Leistungsbezug sind, über fünf Jahre Fördermittel erhalten.
ab 1. Januar 2019 tritt die zehnte Änderung des zweiten Sozialgesetzbuchs in Kraft, und es wird der Paragraf 16i dem SGB II hinzugefügt.
Über diesen Paragrafen können Arbeitgeber für Erwerbslose die länger als fünf Jahre im Leistungsbezug sind, über fünf Jahre Fördermittel erhalten.
In den ersten beiden Jahren wird jeweils 100 % des Lohns zuzüglich der Sozialversicherungsabgaben übernommen. Die Arbeitslosenversicherung ist von der Förderung ausgeschlossen.
In jedem weiteren Jahr sinkt die Förderung um 10 %. Im Durchschnitt werden diese Arbeitsplätze somit auf die fünf Jahre gerechnet, mit 88 % subventioniert.

Dagmar Maxen, Mitglied im SprecherInnenrat der Landesarbeitsgemeinschaft Weg mit Harz IV NRW meint dazu: “Die Förderung von Arbeitsplätzen hat in der Vergangenheit zu massiven Mitnahmeeffekten bei den Arbeitgebern geführt. Nach Auslaufen der Fördermittel wurden kaum Erwerbslose weiterbeschäftigt, da die Firmen lieber die nächsten Fördermittel für Erwerbslose in Anspruch genommen haben.
Da dies auch bei dieser Fördermaßnahme zu befürchten ist, spricht sich die Landesarbeitsgemeinschaft gegen diese Förderungen aus.“
Als Beispiel sei hier die Stadt Aachen genannt, die über diese Förderung 50 Arbeitsplätze schaffen möchte.
Hierbei wird die Stadt die Erwerbslosen in den Bereichen Hilfshausmeister, Hilfskräfte im Bereich des Sicherheitsdienstes, hauswirtschaftliche Hilfen im Kita-Bereich, Servicepersonal, Cityservicekräfte und anderen Einsatzgebieten einsetzen.
Wie man sieht, handelt es sich hierbei nicht um qualifizierte Tätigkeiten, sondern nur um Hilfstätigkeiten.
Weigern sich Erwerbslose diese Hilfstätigkeiten auszuüben, drohen ihnen Sanktionen in Höhe von 30 % des Regelsatzes, die massiv ihre Existenz gefährden.

Robert Schwedt, zuständig für die Sozialberatung in Aachen, und Mitglied der SprecherInnenräte der Landes- und der Bundesarbeitsgemeinschaft Harz IV äußert sich hierzu wie folgt: “das Unternehmen, und die Stadt Aachen ist hierbei als Unternehmen zu betrachten, durch die Förderung die Möglichkeit sehen massiv Lohnkosten zu sparen, und beim Jobcenter Schlange stehen, verwundert mich bei der Höhe der Förderung nicht.
Was mich jedoch verwundert ist, dass die Aachener Stadtratsfraktion der Partei DIE LINKE dieser Sklavenarbeit zugestimmt hat.
Zumal der Stadtratsfraktion bekannt ist, dass die Landes- und die Bundesarbeitsgemeinschaft sich gegen diese Förderung ausgesprochen hat.“

Was wir brauchen sind keine steuerfinanzierten Niedrigst- und Billigstarbeitsplätze, sondern qualifizierte und gut bezahlte Stellen.
Diese Stellen könnte man zum Beispiel dadurch schaffen, dass man die Arbeitgeber verpflichtet neue Mitarbeiter einzustellen, anstatt ihre Angestellten unbezahlte Mehrarbeit oder unbezahlte Überstunden leisten zu lassen.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.