Politik

Wohnen ist ein Menschenrecht!

DIE LINKE


Wohnen (Quelle: Pixabay)
GDN - Es darf nicht sein, dass ein Mensch der sich Jahre lang eine Wohnung leisten konnte, zu einem Wohnungswechsel gezwungen wird. Bei einem erzwungenen Wohnungswechsel brechen meist auch die sozialen Kontakte weg.
Wohnen ist ein Menschenrecht!

Wie zu erwarten, lehnte das Bundesverfassungsgerichts kurz BVG, die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin auf die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung, kurz KDU ab.
Im Urteil wird angeführt, dass die Verfassungswidrigkeit des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht gegeben sei, da die dort festgelegte Angemessenheit den Pflichten des Gesetzgebers genügen würde, um das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.
Wir sehen dies anders, Wohnen ist ein Menschenrecht, und in Zeiten in denen die Ware Wohnraum zur Mangelware geworden ist, finden die Betroffenen die in der Gesellschaft ohnehin über keinen guten Leumund verfügen, nicht mehr ohne Weiteres eine angemessene Wohnung.
Dies liegt nicht zuletzt an der Ausgestaltung der schlüssigen Konzepte die die Kommunen in Auftrag geben, und somit dem Grunde nach selbst bestimmen, wie viel sie für die KDU bezahlen möchten.
Dagmar Maxen, Sprecherin der LAG
Quelle: Privat
Zitat von Dagmar Maxen, Sprecherin der LAG NRW Weg mit Hartz IV, “Wir reden hier nicht von Millionären, denen das Jobcenter ihr Penthaus Apartment alimentieren soll, sondern von ganz normalen Menschen, mit ganz normalen Mieten die seit Jahren in ihren Wohnungen leben und sich diese vor ihrem Leistungsbezug auch leisten konnten.“ Wir, die Landesarbeitsgemeinschaft NRW Weg mit Hartz IV, sehen in diesem Urteil einen weiteren Versuch Erwerbslose zu entrechten, sie als Menschen dritter Klasse in Billigstwohnungen abzuschieben um somit eine Gentrifizierung voranzutreiben um sie dem Blick der Öffentlichkeit zu entziehen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.