Politik

Änderung des Landtagswahlgesetz in Baden-Württemberg

LINKE


(Quelle: Pixabay CC0)
GDN -
“Ich freue mich, dass der Landtag Baden-Württemberg schon heute, zwei Tage nach Verkündung des Urteils des Landesverfassungsgerichtes, über die notwendige Änderung des Landtagswahlgesetzes berät.



Zur Beratung über die Änderung des Landeswahlgesetzes Baden-Württemberg sagt Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE:

“Ich freue mich, dass der Landtag Baden-Württemberg schon heute, zwei Tage nach Verkündung des Urteils des Landesverfassungsgerichtes, über die notwendige Änderung des Landtagswahlgesetzes berät. Eile tut not: Für kleine Parteien ist es ohnehin ein Kraftakt, die notwendigen Unterstützerunterschriften für die Landtagswahl in 4 Monaten zusammen zu bekommen.


Leider beschränkt sich der Gesetzentwurf auf das Minimum, das laut der Gerichtsentscheidung zulässig sein könnte. Aus meiner Sicht wäre es besser, die Zahl der benötigten Unterschriften auf 50 pro Wahlkreis abzusenken. Das entspräche einem Drittel der bisher geforderten Unterschriften und läge damit klar im vom Landesverfassungsgericht empfohlenen Rahmen, nicht nur an seinem oberen Rand. Der Landtag Baden-Württemberg sollte sich nicht auf ein Minimum an Verfassungskonformität beschränken.

Das wäre auch ein deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass ihr Engagement in kleinen Parteien und Wählergemeinschaften wertgeschätzt und gewünscht ist und ein Bekenntnis zu einer pluralistischen Demokratie.
Unabhängig von seinen Mängeln ist das schiere Vorliegen dieses Gesetzentwurfes auch ein Erfolg des Landesverbandes der Linken Baden-Württemberg, der zu den Klägern gegen das Landtagswahlgesetz gehörte. Dazu gratuliere ich herzlich.“

Das Verfassungsgericht des Landes Baden-Württemberg hat am Montag die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag unter der Bedingungen der Corona-Pandemie als zu hoch eingestuft. Die geforderte Zahl von 150 Stimmen pro Wahlkreis verletze die Chancengleichheit für Kleinparteien. Dem Landtag hat das Landesverfassungsgericht aufgetragen, nun eine Regelung zu beschließen, die eine Reduzierung um mindestens die Hälfte der benötigten Unterstützerunterschriften vorsieht.
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