Politik
Ifo Institut macht Vorschlag zur Neugestaltung der Hinzuverdienstregelungen
DIE LINKE BAG Hartz IV
artz IV (Quelle: Pixabay CC0)
GDN -
Das ifo Institut hat eine zehnseitige Studie vorgelegt, die Reformvorschläge enthält, die Hinzuverdienstregelung im SGB II neu zu gestalten.
In der Einleitung steht, dass Fehlanreize abgebaut werden sollen, die Empfänger von Grundsicherung derzeit daran hindern, höhere eigene Einkommen zu erzielen,
In der Einleitung steht, dass Fehlanreize abgebaut werden sollen, die Empfänger von Grundsicherung derzeit daran hindern, höhere eigene Einkommen zu erzielen,
Das Ganze wird unter dem Motto verkauft: “Arbeit muss sich lohnen.“
Wer meint, dass die Vorschläge dahin gehen, dass den Erwerbslosen durch die Anhebung der Freibeträge mehr von ihrem erarbeiteten Geld behalten dürfen, irrt sich.
Das genaue Gegenteil ist der Fall. Der Vorschlag des ifo Instituts zielt darauf ab, alleinstehenden Leistungsberechtigten erst ab einem Einkommen von 630 €, Freibeträge in Höhe von 40 % zu gewähren.
Dagmar Maxen Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV meint dazu: “Die letzten Jahre haben gezeigt, dass wenn Floskeln herangezogen werden wie “Arbeit muss sich lohnen“ die Betroffenen mit massiven Verschlechterungen zu rechnen haben.
Wer meint, dass die Vorschläge dahin gehen, dass den Erwerbslosen durch die Anhebung der Freibeträge mehr von ihrem erarbeiteten Geld behalten dürfen, irrt sich.
Das genaue Gegenteil ist der Fall. Der Vorschlag des ifo Instituts zielt darauf ab, alleinstehenden Leistungsberechtigten erst ab einem Einkommen von 630 €, Freibeträge in Höhe von 40 % zu gewähren.
Dagmar Maxen Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV meint dazu: “Die letzten Jahre haben gezeigt, dass wenn Floskeln herangezogen werden wie “Arbeit muss sich lohnen“ die Betroffenen mit massiven Verschlechterungen zu rechnen haben.
Bei den Vorschlägen des ifo Instituts, die unter anderem die Streichung des Freibetrags von 100 € auf Einkommen vorsehen, wird die Arbeitsaufnahme für Erwerbslose größtenteils zu einem Verlustgeschäft. Die entstehenden Kosten durch die Arbeitsaufnahme, müssen aus dem unzureichenden Regelsatz bestritten werden.“
Ausriss aus der Studie: “Wir schlagen vor, die implizite Grenzsteuerbelastung im Niedrigeinkommensbereich neu zu gestalten, und sie oberhalb einer Einkommensgrenze von 630 Euro pro Monat auf 60% zu senken.
Ausriss aus der Studie: “Wir schlagen vor, die implizite Grenzsteuerbelastung im Niedrigeinkommensbereich neu zu gestalten, und sie oberhalb einer Einkommensgrenze von 630 Euro pro Monat auf 60% zu senken.
Im Niedrigeinkommensbereich reagieren die Beschäftigten besonders stark auf Arbeitsanreize. Eine Senkung der impliziten Grenzsteuerbelastung kann das Arbeitsangebot deshalb signifikant steigern.“
Hierbei geht das ifo Institut davon aus, dass die Erwerbslosen das Arbeitsangebot, dass die Arbeitgeber zur Verfügung stellen, in seiner Art und seinem Umfang beeinflussen können.
Diese Annahme entbehrt natürlich jedweder Lebensrealität. Viele Unternehmen stellen gezielt im Bereich der 450 € Jobs ein, um keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze schaffen zu müssen.
Hierbei geht das ifo Institut davon aus, dass die Erwerbslosen das Arbeitsangebot, dass die Arbeitgeber zur Verfügung stellen, in seiner Art und seinem Umfang beeinflussen können.
Diese Annahme entbehrt natürlich jedweder Lebensrealität. Viele Unternehmen stellen gezielt im Bereich der 450 € Jobs ein, um keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze schaffen zu müssen.
Robert Schwedt Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV sagt dazu: “Die Studie des ifo Instituts vermittelt das klassische Bild des faulen und betrügerischen Erwerbslosen, der seinen anrechnungsfreien Freibetrag in Höhe von 100 € pro Monat dazu benutzt, seine Schwarzarbeit zu kaschieren.
Schaut man sich jedoch die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit an erkennt man, dass gerade einmal bei 2 % der Leistungsberechtigten im Jahr 2017 ein Leistungsmissbrauch festgestellt wurde. Hierbei kam es zu Überzahlungen in Höhe von 54 Millionen €.
Schaut man sich jedoch die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit an erkennt man, dass gerade einmal bei 2 % der Leistungsberechtigten im Jahr 2017 ein Leistungsmissbrauch festgestellt wurde. Hierbei kam es zu Überzahlungen in Höhe von 54 Millionen €.
Dies entspricht in etwa 0,05 % der Summe, die Schätzungen zufolge, jährlich an Steuern hinterzogen werden.“
Es bleibt abzuwarten ob die Regierung den “wohlmeinenden Empfehlungen“ des ifo Instituts folgt, und aus dem Papier einen Referentenentwurf zur elften Änderung des SGB II erstellt.
Wenn ja, würde dies eine massive Verschlechterung für viele Betroffene darstellen, ohne die wirklichen Auswüchse des Niedriglohnsektors zu bekämpfen.
Es bleibt abzuwarten ob die Regierung den “wohlmeinenden Empfehlungen“ des ifo Instituts folgt, und aus dem Papier einen Referentenentwurf zur elften Änderung des SGB II erstellt.
Wenn ja, würde dies eine massive Verschlechterung für viele Betroffene darstellen, ohne die wirklichen Auswüchse des Niedriglohnsektors zu bekämpfen.
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