Politik

Das STARKE Familien Gesetz ist nichts anderes als ein Taschenspielertrick

DIE LINKE BAG Hartz IV


(Quelle: Pixabay CC0)
GDN -
Jürgen Steinhof Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV kritisiert das so: Diese zusätzlichen Gelder werden mit der Regelsatzleitung aufgerechnet. Also hier keine “Stärkung“ für Leistungsberechtigte, sondern nur für eine kleine Gruppe Privilegierter.

Die Bundesregierung hat den Entwurf des "Starke-Familien-Gesetzes" beschlossen. Der Kinderzuschlag soll neu gestaltetet werden:
Zum 1. Juli 2019 soll sich der Kinderzuschlag von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind erhöhen und die dazugehörigen Formulare vereinfacht werden. Einkünfte des Kindes, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen, sollen weniger angerechnet werden und Bewilligungen sollen zukünftig 6 Monate gelten. Wobei anzumerken ist, dass laut Aussage der Bundesagentur für Arbeit der Bewilligungszeitraum in der Regel auch jetzt schon sechs Monate beträgt.
Jürgen Steinhof Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV kritisiert das so: Diese zusätzlichen Gelder werden mit der Regelsatzleitung aufgerechnet. Also hier keine “Stärkung“ für Leistungsberechtigte, sondern nur für eine kleine Gruppe Privilegierter.

Die Änderungen beim Kinderzuschlag sollen in zwei Schritten zum 01.07.2019 und 01.01.2020 in Kraft treten. Die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 01.08.2019. Zunächst müssen aber Bundestag und Bundesrat diesem Gesetz noch zustimmen.
Agi Schwedt ebenfalls Mitglied im SprecherInenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft der BAG Hartz IV sagt dazu: Diese Regelungen gehen an der Realität vorbei. Dieses “Starke Familiengesetz“ bringt Kindern deren Eltern von Hartz IV leben, keinen Vorteil. Familienstärkung ist in dem Gesetz nicht zu erkennen. Eine wirkliche Familienstärkung wäre eine eigenständige Kindergrundsicherung von 619EUR zzgl. der Berücksichtigung besonderer Belastungen und einmaliger Bedarfe.
Es bleibt abzuwarten ob die Änderungen eine wesentliche Verbesserung darstellen und auch in Anspruch genommen werden.
Vom “Bildungs- und Teilhabegesetz“ im SGB II profitierten gerade einmal 15% der Leistungsberechtigten, was nicht zuletzt an der ausgesprochen bürokratischen Auslegung des Gesetzes durch die Jobcenter und der Antragshürde durch unverständliche Formulare gelegen hat.
Ob hier von Seiten der Regierung wirklich gegengesteuert wurde wagen wir sehr zu bezweifeln.
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