Politik
Die Regierung ist ahnungslos
DIE LINKE BAG Hartz IV
Keine Ahnung (Quelle: CC0 / Pixabay)
GDN -
Die durchschnittliche Akte von Leistungsberechtigten umfasst jedoch über 600 Seiten. Von daher ist es nicht nachvollziehbar, dass zu den Fragen keine Angaben vorliegen sollen.
Es sei denn, es ist von der Bundesagentur für Arbeit und der Regierung nicht gewollt, dass diese Zahlen ans Licht kommen.
Es sei denn, es ist von der Bundesagentur für Arbeit und der Regierung nicht gewollt, dass diese Zahlen ans Licht kommen.
Auf Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV hat Katja Kipping, Parteivorsitzende der Partei DIE LINKE, der Bundesregierung drei einfache Fragen gestellt.
Frage eins:
Wie viele Menschen sind von Kürzungen ihrer Geldleistungen durch sogenanntes “sozialwidriges Verhalten“ betroffen, und wie lange sind sie davon betroffen.
Frage zwei:
Wie hoch ist die Summe der Ersatzansprüche von Sachleistungen die mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgerechnet wurden.
Frage drei:
In wie vielen Fällen wurden Erben zum Ersatz von Sozialleistungen herangezogen.
Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort an, dass ihnen zu keiner dieser drei Fragen Angaben vorliegen.
Frage eins:
Wie viele Menschen sind von Kürzungen ihrer Geldleistungen durch sogenanntes “sozialwidriges Verhalten“ betroffen, und wie lange sind sie davon betroffen.
Frage zwei:
Wie hoch ist die Summe der Ersatzansprüche von Sachleistungen die mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgerechnet wurden.
Frage drei:
In wie vielen Fällen wurden Erben zum Ersatz von Sozialleistungen herangezogen.
Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort an, dass ihnen zu keiner dieser drei Fragen Angaben vorliegen.
Jochem Visser, Mitglied im Parteivorstand und Mitglied des SprecherInnenrats der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV meint dazu: “In der Kurzfassung des fünften Armuts- und Reichtumsbericht finden sich gerade einmal zwei Seiten zu Beziehern von höchsten Einkommen und zu hohen Vermögen.
Die durchschnittliche Akte von Leistungsberechtigten umfasst jedoch über 600 Seiten. Von daher ist es nicht nachvollziehbar, dass zu den Fragen keine Angaben vorliegen sollen.
Es sei denn, es ist von der Bundesagentur für Arbeit und der Regierung nicht gewollt, dass diese Zahlen ans Licht kommen.“
Die durchschnittliche Akte von Leistungsberechtigten umfasst jedoch über 600 Seiten. Von daher ist es nicht nachvollziehbar, dass zu den Fragen keine Angaben vorliegen sollen.
Es sei denn, es ist von der Bundesagentur für Arbeit und der Regierung nicht gewollt, dass diese Zahlen ans Licht kommen.“
Bei der Sammelwut von Daten der Jobcenter, die nicht einmal vor einer unrechtmäßigen Datenerhebung Halt macht, ist es kaum nachzuvollziehen, dass die angefragten Daten nicht vorhanden sind, zumal jede Kürzung von Geldleistungen und Aufrechnung von Ersatzansprüchen durch einen Verwaltungsakt oder einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vollzogen werden müssen.
Das heißt, dass die Daten vorhanden sind, jedoch nicht von der Bundesagentur für Arbeit oder/und der Regierung erhoben werden wollen.
Das heißt, dass die Daten vorhanden sind, jedoch nicht von der Bundesagentur für Arbeit oder/und der Regierung erhoben werden wollen.
Robert Schwedt, Mitglied im SprecherInnenrats der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV äußert sich dazu wie folgt: “Die Bundesagentur für Arbeit schönt jeden Monat die Statistik der Erwerbslosenzahlen um fast 1 Million Menschen, d. h. dass sie jede Menge Erfahrungen darin haben Statistiken so zu “interpretieren“ wie sie für sie am günstigsten ist. Wenn dies nicht gelingt, werden halt keine Daten erhoben.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV fordert seit langem eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung und eine Kindergrundsicherung.
Würde man diese einführen, wären Themen wie das “sozialwidrige Verhalten“, die Anrechnung von Ersatzansprüchen aus Sachleistungen und die Erbenhaftung von Sozialleistungen vom Tisch und die Bundesagentur für Arbeit könnte sich voll ihrem eigentlichen Ziel, der Vermittlung der Erwerbslosen in Arbeit widmen.
Würde man diese einführen, wären Themen wie das “sozialwidrige Verhalten“, die Anrechnung von Ersatzansprüchen aus Sachleistungen und die Erbenhaftung von Sozialleistungen vom Tisch und die Bundesagentur für Arbeit könnte sich voll ihrem eigentlichen Ziel, der Vermittlung der Erwerbslosen in Arbeit widmen.
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