Politik

Jobcenter versagen bei der Eingliederung in Arbeit

DIE LINKE BAG Hartz IV


Arbewitsamt (Quelle: CC0 / Pixabay)
GDN - Es ist nichts Neues, dass die Jobcenter bei der Integration von Menschen mit Beeinträchtigung versagen.
Neu jedoch ist, dass dies von der Revisionsabteilung der Bundesagentur für Arbeit schriftlich bestätigt wurde.
Es ist nichts Neues, dass die Jobcenter bei der Integration von Menschen mit Beeinträchtigung versagen.
Neu jedoch ist, dass dies von der Revisionsabteilung der Bundesagentur für Arbeit schriftlich bestätigt wurde.
Wörtlich aus dem Bericht der Revisionsabteilung:
“Bei der Betreuung der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden handelten die gE (gemeinsame Einrichtungen) überwiegend nicht zielführend. Die nicht zielfühenden Aktivitäten betrafen sowohl rehabilitationsspezifische Aspekte, als auch die allgemeine lntegrationsarbeit“

Dagmar Maxen, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV äußert sich dazu wie folgt:
“Gerade die Menschen, die mit Beeinträchtigung leben müssen, müssten doch besonders gefördert werden. Für sie ist es besonders schwer eine Arbeitsstelle zu finden.
Meiner Erfahrung nach, findet diese Förderung jedoch nicht statt“

Dies sieht auch die die Revisionsabteilung so, wörtlich:
“wird versäumt, mit den in ihrer beruflichen Wettbewerbsfähigkeit behinderungsbedingt eingeschränkten Kundinnen und Kunden in Abstimmung mit dem Rehabilitationsträger eine Strategie zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit, bzw. zur Integration in den Arbeitsmarkt zu entwickeln und konsequent umzusetzen, erfahren gerade diese besonders auf Unterstützung angewiesenen Kundinnen und Kunden nicht die individuell erforderliche Hilfe.
. Es ist davon auszugehen, dass sich Erwerbslosigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit und damit auch der Leistungsbezug verfestigen und dauerhaft fortbestehen.“

Robert Schwedt, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV meint dazu, “Der Revisionsbericht ist ein Armutszeugnis für die Jobcenter. Eine wirkliche Integration in Arbeit findet weder bei Menschen mit Beeinträchtigungen, noch bei Menschen ohne Beeinträchtigungen statt. Solange sich die Integrationsfachkräfte der Jobcenters auf den Standpunkt zurückziehen, für die Beseitigung der Vermittlungshemmnisse, jedoch nicht für die Vermittlung in Arbeit zuständig zu sein, wird sich an der Situation nichts ändern.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV ist sehr gespannt darauf, wie die Jobcenter nach dem Revisionsbericht die Integration in Arbeit von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen handhaben werden.
Wir vermuten, dass der Revisionsbericht, der nur für den Dienstgebrauch erstellt wurde, von den wenigsten Integrationsfachkräften gelesen, geschweige denn beherzigt wird.
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