Politik

Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein

DIE LINKE BAG Hartz IV


Armes Kinder (Quelle: CC0 / Pixabay)
GDN - Im Regelsatz für Kinder und Jugendliche von 6-14 Jahren sind gerade einmal 0,54 €, und für junge Heranwachsende von 14-18 Jahren 0,23 € pro Monat, für das “Bildungswesen“ enthalten. Dass diese Beträge vollkommen unzureichend sind um selbst ein Mindestmaß an Bildung zu gewährleisten.
Im Regelsatz für Kinder und Jugendliche von 6-14 Jahren sind gerade einmal 0,54 €, und für junge Heranwachsende von 14-18 Jahren 0,23 € pro Monat, für das “Bildungswesen“ enthalten. Dass diese Beträge vollkommen unzureichend sind um selbst ein Mindestmaß an Bildung zu gewährleisten, haben nun auch etliche Sozialgerichte erkannt, und verurteilten diverse Jobcenter zur Übernahme der Kosten eines internetfähigen PCs, eines Laptops oder eines Tablett Computers. Verschiedene Gerichte sprachen den Betroffenen auch die Kostenübernahme für Schulbücher zu.
Hannelore Weber
Quelle: Privat
Bereits 2014 forderte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung dazu auf die in den Regelsätzen erhaltenen Bedarfe für die Bildung aufzustocken. Trotz dieser Aufforderung sind die letzten beiden Regierungen dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Hannelore Weber, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV meint dazu “Mit diesen Beträgen ist es nicht möglich den Bildungsbedarf von Kindern und Jugendlichen zu decken. Ein PC, ein Laptop oder ein Tablett Computer kosten um die 400-500 €. Rein rechnerisch müssen die im Regelsatz enthaltenen Mittel also 833 bis 1956 Jahre angespart werden, um solch ein Gerät zu erwerben.“
Agi Schwedt
Quelle: DIE LINKE
Somit werden Kinder und Jugendliche von Leistungsberechtigten systematisch von der Bildung abgeschnitten und sind in der Schule von vornherein abgehängt. Ein internetfähiger PC, ein Laptop oder ein Tablett Computer sind mittlerweile für das Lernen unerlässlich. Selbst die Essensbestellung, für die Schulen, bei den einschlägigen Anbietern erfolgt mittlerweile oft online, und aktualisierte Vertretungspläne der Schulen sind oft nur noch online verfügbar. Agi Schwedt, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV findet diese Zustände unzumutbar, Zitat: “Ein internetfähiger PC, ein Laptop, oder ein Tablett Computer ist in unserer heutigen Gesellschaft kein Luxusgut mehr, sondern gehört genau wie ein Telefon zum täglichen Leben. Es ist daher nicht hinnehmbar, dass Kindern von Leistungsberechtigten die Teilhabe am schulischen Leben und an der Bildung aus Kostengründen vorenthalten wird.“
Es ist anzunehmen, dass viele Jobcenter sich weigern werden die Anschaffungskosten eines internetfähigen PCs, eines Laptops oder eines Tablett Computers, sowie für Schulbücher zu übernehmen. Hier sollte man in jedem Fall in Widerspruch zu den ablehnenden Bescheiden gehen, und auch den Weg vor das Sozialgericht nicht scheuen.

Auf der Internetseite des Erwerbslosenvereins Tacheles findet man unter der nachfolgenden Webadresse einen ausführlichen Text zum Thema, sowie Musteranschreiben zur Beantragung eines PCs, Laptops oder eines Tablett Computers.
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE unterstützt ausdrücklich die Initiative des Erwerbslosenvereins “Tacheles

weitere Informationen: https://bag-hartz-iv.de

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