Politik

Demonstrationsrecht

Erfolge für die Umweltbewegung

GDN - “Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Umweltbewegung und für das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit und damit für die Demokratie “, erklärt Hans Decruppe, der Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft und stellvertretender Landessprecher DIE LINKE. NRW.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat das Demonstrationsverbot aufgehoben und das Oberverwaltungsgericht Münster einen vorläufigen Rodungsstopp für den Hambacher Forst erlassen.

“Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Umweltbewegung und für das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit und damit für die Demokratie “, erklärt Hans Decruppe, der Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft und stellvertretender Landessprecher DIE LINKE. NRW.
Zunächst hatte am heutigen Nachmittag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einen vorläufigen Rodungsstopp für den Hambacher Forst verfügt. Nach Angaben von RWE (https://news.rwe.com/ovg-munster-vorlaufig-keine-rodung-im-hambacher-forst/) dürfte der Rodungsstopp bis Ende 2020 dauern. Wenig später hob das Verwaltungsgericht Aachen das vom Polizeipräsidenten Aachen erlassene Demonstrationsverbot für den morgigen Tag im Hambacher Forst auf.
“Diese gerichtlichen Entscheidungen sind eine politische Niederlage für die CDU-geführte Landesregierung NRW und die Konzerninteressen von RWE“, erklärt Decruppe. “Die Verfügung der Landesregierung, die Baumhäuser im Hambacher Forst unter dem Vorwand des Brandschutzes räumen zu lassen, wirkt jetzt juristisch noch absurder. Die jetzt entstandene Situation bietet gleichzeitig die politische Chance, dass die Kohlekommission in Ruhe beraten und einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung finden kann.“
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